Wir haben letzte Woche von Swiss Olympic die Informationen zum COVID-19 Stabilisierungspaket 2021 erhalten. Der Schweizer Sport hat zur Verhinderung einer nachhaltigen Schädigung der stark vom Ehrenamt geprägten Strukturen fürs 2021 150 Mio. vom Bund zur Verfügung gestellt erhalten. Mit diesen Beiträgen sollen die für den Sport relevanten Strukturen mitsamt einer qualitativ und quantitativ guten Sportförderung bewahrt und stabilisiert werden.
Das Wichtigste in Kürze
(Bitte unbedingt HIER die gesamte Kommunikation lesen)
- Swiss Badminton erhält fürs 2021 1'086'183 Mio Stabilisierungsgelder.
- Eine erste Zahlung an Swiss Badminton erfolgt voraussichtlich im Juni 2021 (Phase 1) und eine zweite anfangs 2022 (Phase 2)
- Die Schäden der Phase 1 (1.1.-30.4.2021) muss Swiss Badminton Swiss Olympic bis zum 31.5. eingereicht haben.
- Da wir vorerst im Juni 50% der gesamten Summe erhalten, hat Swiss Badminton definiert, welche strukturrelevanten Organisationen ihre Schäden in der Phase 1 einreichen können:
- Es sind dies:
- Badmintoncenter
- NLA/B-Clubs/Vereinigungen
- Swiss Open
- Badmintonartikel-Vertriebe
- Swiss Badminton
- Begründung: Swiss Badminton geht davon aus, dass vor allem die kommerziellen Organisationen am meisten unter dem Lockdown gelitten haben und Vereine normalerweise keine Liquiditätsengpässe bis Ende 2021 haben werden.
- Deadline für diese Organisationen: 16.5.2021
- Alle anderen Organisationen können ihre Schäden in der 2. Phase, bis spätestens 05.01.2022 angeben, auch Organisationen, die von Swiss Badminton für die Phase 1 priorisiert wurden.
- Swiss Badminton erinnert die Organisationen im November 2021.