Als Grundlage um Unterstützungsbeiträge geltend zu machen, hat Swiss Badminton den Auftrag erhalten, mittels Stabilisierungskonzept aufzuzeigen, welche Netto-Schäden 2020 durch COVID-19 entstanden sind. Im Stabilisierungskonzept muss klar aufgezeigt werden, welche Organisationen, Trägerschaften und Veranstaltungen systemrelevant sind.
Sämtliche im Badminton tätigen Organisationen können bis spätestens am 15. September 2020 ein vollständiges Beitragsgesuch an Swiss Badminton (coronavirus@swiss-badminton.ch) stellen.
Die Unterlagen finden Sie hier.
Gesuche, die nach dem 15. September 2020 eingehen oder unvollständig sind, können nicht berücksichtigt werden.